Frage:
Garantie vom Händler?
tanja s
2010-05-16 04:36:45 UTC
Hallo, habe heute einen Gebrauchtwagen gekauft, habe angezahlt und werde ihn morgen anmelden und abholen. zuhause habe ich gesehen das im kaufvertrag steht, keine garantie und gewährleistung , da motor und getriebeschaden. habe den händler nochmal angerufen und nachgefragt wie er das meint und er sagte das es die einzigste möglichkeit sei um die garantiegabe zu umgehen. bedeutet das jetzt sovile wie gakuft wie gesehen? auto fährt und hat neu tüv...muß ich mir da sorgen machen.
Vier antworten:
Morrighan
2010-05-16 09:38:33 UTC
Pantani hat recht. Ein Händler ist gegenüber einer Privatperson grundsätzlich verpflichtet eine Garantie zu geben. Nur gegenüber einem anderen Gewerbetreibenden, kann er die Garantie ausschließen. Auch wenn du das vorerst so hinnimmst und den Vertrag unterschreibst - ist irgendetwas an dem Auto kaputt, muss der Verkäufer zahlen. Jeder Vertrag mit Privatpersonen, der so eine Klausel enthält ist NICHTIG !



Wenn du das jetzt so hinnimmst, und mit dem Auto ist etwas, wird der Verkäufer sich natürlich vor seiner Pflicht drücken wollen. Er wird so argumentieren, dass du den Garantieausschluss ja unterschrieben hast. Auch wenn du natürlich im Recht wärst, würde es vermutlich eine ganze Weile dauern, bis du an dein Geld kommst. Musst du wissen, ob du dich auf die Diskussionen mit ihm einlassen würdest, oder ob du nicht lieber direkt vom Vertrag zurücktrittst, und dir ein Auto von einem anderen Händler aussuchst.



Falls es unbedingt dieses Auto sein soll, könnte man unter Umständen auch noch eine andere Lösung finden. Es muss ja nicht unbedingt eine Händlergarantie sein. Ihr könntet auch eine Kaufgarantie (z.B. "CarGarantie") dazu aushandeln, falls das Auto sich dafür "qualifiziert". Der Verkäufer würde also eine Garantie von einem entsprechenden Anbieter für euch kaufen. Hat gegenüber der Händlergarantie den Vorteil, dass die Kosten für ihn absolut kalkulierbar sind. Vielleicht könnt ihr euch so einigen.
2010-05-16 11:42:20 UTC
Ein gewerblicher Händler ist an das gesetzliche Mängelhaftungs-Gesetz gebunden.Selbst wenn etwas anderes im Kaufvertrag steht,dann ist das ungültig.



Viele Grüße
?
2010-05-16 11:49:18 UTC
Das ist sehr ungewöhnlich!



Es würde mir schon zu Denken geben, dass der Verkäufer - eine Firma? - sich vor der Garantie drücken will.

Wie sagt man so schön: das Auto muss halten, bis der Kunde damit vom Hof ist.



Da du auch in Zukunft mal eine Werkstatt brauchen wirst, gehe einfach mal mit deinen Unterlagen zu einem Hyundai Vertragshändler und frage ihn nach seiner Meinung.

Zur Not reicht auch ein Sachverständigenbüro, TÜV oder Dekra, um zu erfahren, was du wissen musst.
Udo R
2010-05-16 11:49:14 UTC
Wenn das Auto bei einem zwielichtigen Händler gekauft und vielleicht noch mehr bezahlt hast als im Kaufvertrag angegeben wird und dann noch ein TÜV-Bericht mit einem seltsam klingenden Namen unterzeichnet ist, dann solltest Du sofort den Wagen zu einer großen Durchsicht in die nächstgelegene Fachwerkstatt bringen und dort alle möglichen Servicearbeiten durchführen lassen, die für dieses Auto je vorgesehen sind.



Ich würde das auf jeden Fall immer machen lassen, egal woher ich das Auto habe, wenn es nicht gerade frisch aus dem Werk kommt.



Mein letzter Pkw, den ich bei einem Händler offensichtlich türkischer Nationalität gekauft habe, hatte zwei Jahre TÜV laut einer Bescheinigung eines TÜV-Experten offensichtlich polnischer Nationalität.



Klar - gekauft wie besehen - nach drei Monaten und wenigen gefahrenen Kilometern flog der Zahnriemen weg und somit ergab sich ein wunderhübscher Motor-Total-Schaden.



Die große Durchsicht durchführen zu lassen wäre auffallend günstiger gewesen.



Und traut den Bemerkungen "scheckheftgepflegt" nicht allzusehr - das einzige, wozu so ein Scheckheft-Nachweis gut ist - er begrenzt das Minimum der Laufleistung, die der Händler angeben muss, weil er nicht noch weiter runter drehen kann - häufig findet sich am Fahrzeug irgendwo ein Hinweis auf den letzten Ölwechsel oder so, der bei einer Laufleistung durchgeführt wurde, die der Motor laut km-Zähler-Angabe noch nicht einmal erreicht hat.


Dieser Inhalt wurde ursprünglich auf Y! Answers veröffentlicht, einer Q&A-Website, die 2021 eingestellt wurde.
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